Barrierefrei im Job: Wer zahlt für den Umbau?
Rollstuhlfahrer oder Menschen mit Behinderung generell haben es auf dem Arbeitsmarkt oft nicht leicht. Eine passende Anstellung zu finden, gleicht häufig einem 6er im Lotto. Viele Arbeitgeber scheuen sich noch immer, Rollstuhlfahrer einzustellen, da der Arbeitsplatz nicht barrierefrei gestaltet ist. Dabei kann der notwendige Umbau sogar umfassend gefördert werden.
Prinzip „Reha vor Rente“: Die Rolle der DRV
Wenn es um Arbeit und Behinderung geht, kann zum einen die Agentur für Arbeit als Ansprechpartner für entsprechende Fördermöglichkeiten gelten. Jedoch ist das Arbeitsamt nicht der einzige Anlaufpunkt, wenn es um die berufliche Eingliederung geht. Ein weiterer wichtiger Kontakt ist die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Auch der DRV ist sehr daran gelegen, Menschen wieder nachhaltig in Arbeit zu bringen. Getreu dem Motto „Reha vor Rente“ bezuschusst die DRV beispielsweise Rehamaßnahmen, um sich gesundheitlich zu regenerieren und später wieder in Arbeit zu kommen.
In diesem Zusammenhang sind sowohl medizinische als auch berufliche Rehabilitationsmaßnahmen gemeint. Die Rentenversicherung versucht erst diesbezüglich alle verfügbaren Mittel auszuschöpfen, ehe beispielsweise eine Erwerbsminderungsrente in Betracht kommt. Im speziellen Fall von Rollstuhlfahrern bedeutet das, dass die Rentenversicherung in erster Linie der Ansprechpartner ist, wenn es um das Thema Reha geht. Es wird in diesem Zusammenhang versucht, die Arbeitsfähigkeit herzustellen, sodass im Anschluss im besten Fall eine Anstellung auf dem ersten Arbeitsmarkt möglich ist.
Ob dies im Endeffekt gelingt, hängt natürlich immer vom individuellen Fall ab und der Schwere der Behinderung. Dies kann im Zweifelsfall ein Amtsarzt prüfen und eine fundierte Einschätzung abgeben. Die Deutsche Rentenversicherung kann aber auch entsprechende Hilfsmittel für den Arbeitsalltag fördern, wenn dadurch eine Anstellung ermöglicht wird. Die Maßnahmen sind in diesem Fall vielseitig. Die Wiedereingliederung bzw. Eingliederung in den Beruf hat entsprechend höchste Priorität.
Wann das Integrationsamt ins Spiel kommt
Für den barrierefreien Umbau am künftigen Arbeitsplatz ist also neben der Agentur für Arbeit durchaus auch die Deutsche Rentenversicherung als Träger möglich. Dennoch ist es gut möglich, dass nach gründlichen Recherchen und Begutachtungen beide Behörden zu dem Entschluss kommen, dass diese im individuellen Fall die falschen Ansprechpartner sind und nicht zuständig sind.
In der Praxis ist dies durchaus hin und wieder der Fall. Du solltest dir deshalb Gedanken machen, wie eine anderweitige Förderung aussehen kann. In diesem Zusammenhang kommt das Integrationsamt ins Spiel. Das Integrationsamt kann auch einen Arbeitsplatzumbau fördern. Das Integrationsamt (in vielen Bundesländern heute Inklusionsamt genannt) funktioniert nach klaren gesetzlichen Regeln. Es springt meistens dann ein, wenn du bereits in einem festen Arbeitsverhältnis stehst und dein bestehender Arbeitsplatz barrierefrei umgebaut werden muss. Geht es um eine komplette Neueinstellung, sind fast immer die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung deine primären Ansprechpartner. Wer von beiden zahlt, entscheidet die sogenannte 15-Jahre-Regel: Hast du bereits 15 Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt, ist die DRV für deine Hilfsmittel zuständig. Liegst du darunter, übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten.
Wenn dein zukünftiger Arbeitgeber und du dir einig über eine Anstellung seid, dann solltet ihr im besten Fall gemeinsam ausloten, welche Stelle am Ende zuständig ist. Alleine dieser Prozess kann schon einige Zeit in Anspruch nehmen. Wohl auch deshalb sind viele Arbeitgeber bei der Einstellung von Behinderten bzw. Rollstuhlfahrern eher zögerlich, weil der bürokratische Aufwand besonders zu Beginn enorm ist und sich lange hinziehen kann. Um diese Angst zu nehmen, könntest du dich vielleicht anbieten, behilflich zu sein. Du kannst somit direkt deine Kompetenz im Job unter Beweis stellen.
Was wird gefördert? (Rampe bis Tisch)
Die Theorie der Zuständigkeiten ist das eine – aber wie sieht die barrierefreie Praxis im Büro oder in der Werkstatt aus? Die Bandbreite der staatlichen Förderung ist glücklicherweise riesig. Gefördert wird alles, was deine behinderungsbedingten Nachteile im Job direkt ausgleicht. Hier sind die wichtigsten Beispiele im Überblick:
- Technische Arbeitshilfen (z. B. Tische, Stühle, Sehhilfen, Hardware oder Software)
- Bauliche Anpassungen (z. B. Aufzüge, Rampen, barrierefreie Sanitäranlagen)
- Arbeitsassistenz
- Coaching und Einarbeitung
- Weiterbildung
Wie du an dieser kleinen Aufzählung sehen kannst, ist die Vielfalt der förderfähigen Dinge umfangreich. Welche im Endeffekt genehmigt werden und im individuellen Fall notwendig sind, hängt immer vom Einzelfall ab. Auch in diesem Fall wird vorher eine Begutachtung gemacht, um zu sehen, welche Hilfen benötigt werden. Die Förderung soll so gestaltet sein, dass all diese Sachen gefördert werden, die dazu beitragen, dass Du deiner Arbeit mit wenigen Hindernissen nachgehen kannst. Maßnahmen, die wenig zielführend sind, werden also auch nicht gefördert. Somit kommt es immer auf den Einzelfall an, welche Maßnahmen am Ende wirklich gefördert werden und welche nicht. Im Voraus solltest du dir mit deinem Arbeitgeber einig sein, welche Maßnahmen das sein können.
Der Antragsprozess für eine Bewilligung
Wie so oft ist keine Förderung ohne Antrag möglich. Je nach Umfang der benötigten Hilfen kann der Antrag und der gesamte Antragsprozess recht aufwendig und umfangreich werden. Im Antrag selbst sollten alle benötigten Dinge aufgeführt werden. Zudem ist eine sachliche und logische Begründung notwendig, wieso diese jeweiligen Hilfsmittel benötigt werden. Demzufolge kann bereits der Antrag selbst relativ umfangreich werden. Zudem sollten direkt Angebote zu den jeweiligen Hilfsmitteln mit eingereicht werden.
Nach dem eigentlichen Antrag wird dieser von den jeweiligen Stellen geprüft und im Zweifelsfall an die jeweils zuständige Behörde weitergeleitet. Diese setzt sich dann mit dem Antrag nochmals auseinander und prüft genauer. In der Regel ist es so, dass dann ein Mitarbeiter von der Behörde mit dem Arbeitgeber oder mit dir in Kontakt tritt. Es kann in diesem Zusammenhang gut sein, dass ein Vororttermin notwendig ist. Der Mitarbeiter der Behörde möchte sich in diesem Zusammenhang ein Bild vor Ort machen und gemeinsam kann dann entschieden werden, ob die Forderungen gerechtfertigt sind oder nicht. In diesem Zusammenhang musst du und dein Arbeitgeber nochmals fundiert begründen, wieso welche Hilfsmittel notwendig sind.
Der Bearbeiter der Behörde prüft die Sachlage und erlässt den Bewilligungsbescheid. Wichtig für die Praxis: Bestellt auf keinen Fall Möbel oder beauftragt Handwerker, bevor dieser schriftliche Bescheid vorliegt! Jeder Cent, der vor der Bewilligung ausgegeben wird, ist für immer verloren. Weil dieser bürokratische Vorlauf Wochen oder Monate dauern kann, solltet ihr beim Arbeitsvertrag mit einer aufschiebenden Bedingung arbeiten: Der Vertrag wird zwar unterschrieben, tritt aber erst offiziell in Kraft, wenn der Arbeitsplatz barrierefrei und einsatzbereit ist. Das nimmt deinem neuen Chef das finanzielle Risiko.
Arbeitsassistenz für schwerbehinderte Menschen
Um wirklich sinnvoll arbeiten zu können und eine gute Qualität leisten zu können, ist es in einigen Fällen notwendig, eine Assistenz zu haben. Diese kann im Arbeitsalltag vielseitig unterstützen. Jedoch ist eine Arbeitsassistenz nicht dafür da, die eigentliche Arbeit dem schwerbehinderten Menschen abzunehmen. Sie dient lediglich der Unterstützung, damit die eigentliche Tätigkeit ordnungsgemäß ausgeführt werden kann.
Eine solche persönliche Unterstützung wird in Fällen, wo dies wirklich notwendig ist, ebenfalls von den Ämtern unterstützt. So ist es möglich, für die Assistenz eine finanzielle Unterstützung von bis zu 36.000 € im Jahr zu beantragen. Wie hoch die Unterstützung im Detail ausfällt, ist immer auch von den Aufgaben abhängig und der Zeit, in der die Assistenz benötigt wird. Wichtig in diesem Zusammenhang zu bedenken ist, dass die Arbeitsassistenz ebenfalls einen gewissen Platz im Büro benötigt. Im besten Fall direkt in deiner Nähe. Bei der Einrichtung des Arbeitsplatzes sollte dieser Umstand entsprechend berücksichtigt werden.
Welche Aufgaben eine solche Assistenz im Detail übernimmt, sollte vor Arbeitsaufnahme gemeinsam mit Dir, deinem Arbeitgeber und der Assistenz genau abgesprochen und vertraglich festgelegt werden.
Fazit: Dein Recht auf Teilhabe
Jeder Mensch hat das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. Dazu zählt unter anderem auch, einen Job auszuführen, der einen erfüllt und Spaß bereitet. Zudem ist ein Job wichtig, um wirtschaftlich unabhängig zu sein. Wenn du also die Möglichkeit auf eine Anstellung hast, dann stehen dir verschiedenste Hilfen zu. Im Rahmen einer Probebeschäftigung kann beispielsweise gemeinsam herausgefunden werden, was auf Dauer unbedingt notwendig ist, um die jeweilige Tätigkeit so zu gestalten, dass diese ordentlich und auf Dauer ausgeführt werden kann. Dafür gibt es in der heutigen Zeit die verschiedensten Hilfsmittel, welche je nach Situation von verschiedenen Behörden gefördert werden können.
Gemeinsam mit deinem künftigen Arbeitgeber solltest du dich dann zusammensetzen und beratschlagen, welche Hilfen alle benötigt werden. Eine gute Planung hilft dir dabei, deine Arbeit auch in vielen Jahren noch professionell auszuüben. Im besten Fall kann deine körperliche Behinderung somit am Arbeitsplatz etwas kompensiert werden und du kannst deiner Arbeit uneingeschränkt nachgehen. Die staatlichen Förderungen für den barrierefreien Arbeitsplatz sind kein Almosen, sondern dein gesetzlich verankertes Recht auf Teilhabe. Lass dich und deinen potenziellen Arbeitgeber nicht von der anfänglichen Bürokratie abschrecken. Wenn du im Vorstellungsgespräch direkt signalisierst: „Ich kenne die Fördertöpfe und helfe beim Antrag“, verwandelst du eine vermeintliche Hürde sofort in ein echtes Kompetenz-Statement.
Wenn du mehr zum Thema wissen willst oder wir uns gemeinsam deinen individuellen Fall widmen sollen, dass schreibe mir gern eine Nachricht. Gern kann ich auch bei Anträgen unterstützen.
