Das Persönliche Budget: So wirst du vom Bittsteller zum Chef deiner eigenen Assistenz
Wann du morgens aufstehst, wann du duschst, ins Kino gehst oder ins Bett gehst, bestimmt in deinem Leben nicht du selbst, sondern der starre Dienstplan des ambulanten Pflegedienstes? Für viele Rollstuhlfahrer, die auf umfangreiche Hilfe angewiesen sind, ist das die frustrierende Realität. Doch du musst dich nicht als reines „Pflegeobjekt“ verwalten lassen. Das Persönliche Budget ist dein gesetzlicher Befreiungsschlag. Statt unflexibler Sachleistungen bekommst du vom Staat ein monatliches Budget ausgezahlt, mit dem du deine Assistenten selbst einstellst und bezahlst. Du wirst vom Bittsteller zum stolzen Chef deines eigenen Alltags. Wie das funktioniert, wer den Anspruch sichert und wie du den bürokratischen Start meisterst, erfährst du in diesem Guide.
Was ist das Persönliche Budget? Ein Befreiungsschlag für mehr Selbstbestimmung
Gedacht ist das persönliche Budget für Menschen mit Behinderungen oder Menschen, die von Behinderung bedroht sind. Sie können sich mit diesen finanziellen Mitteln benötigte Hilfeleistungen selbst einkaufen. Die Sachleistungen entfallen damit. Mit dem persönlichen Budget, können beispielsweise Assistenzkräfte finanziert werden, welche bei Pflege, Arbeit, Alltag und Freizeit behilflich sind. Ziel ist es, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Du kannst damit selbst bestimmen und hast ein gewisses Wahl- und Wunschrecht bei der Auswahl deiner Assistenzkräfte. Mit dem persönlichen Budget wirst du quasi zum Arbeitgeber deiner eigenen Assistenzkräfte.
Wenn du eine persönliche Assistenz gut auswählst dann kannst du selbstbestimmter und unabhängiger leben. Dein gesamter Alltag und dein gesamtes Leben kann dadurch mehr Individualität bekommen. Speziell dann, wenn du auf viel Hilfe angewiesen bist, kann das persönliche Budget für dich eine gute Möglichkeit sein, deinen Alltag effektiver und einfach besser zu gestalten.
Wer hat Anspruch? Die rechtlichen Voraussetzungen im SGB IX einfach erklärt
Das persönliche Budget besteht seit dem Jahr 2008. Nach dem SGB IX haben Menschen mit psychischen, geistigen oder körperlichen Behinderungen einen Anspruch darauf. Ebenfalls haben Chronisch Kranke, Pflegebedürftige und von Behinderung bedrohte Menschen einen Anspruch darauf. Für Eltern besteht die Möglichkeit, das persönliche Budget im Namen Ihrer Kinder zu beantragen, sodass auch hier eine entsprechende Entlastung und Erleichterung beantragt werden kann.
Um ein persönliches Budget zu erhalten, bedarf es nicht zwingend eines Behindertenausweises oder einem Grad der Behinderung. Seit dem Jahr 2008 ist die Gewährung keine Ermessensentscheidung mehr, sondern sobald eines der oben angeführten Merkmale eintritt, hast du Anspruch auf das persönliche Budget anstelle von Sachleistungen. Demzufolge ist das persönliche Budget keine zusätzliche Geldleistung, sondern es kann anstelle von anderen Leistungen (Sachleistungen genutzt werden). Du musst beim Antrag auch keine Angst vor dem berüchtigten Behörden-Pingpong haben. Zwar gibt es verschiedene Träger (Krankenkasse, Sozialamt, Rentenversicherung), aber das Gesetz schützt dich: Stell deinen Antrag einfach bei der Stelle, die du für zuständig hältst. Der Träger hat nach § 14 SGB IX genau zwei Wochen Zeit, um zu prüfen, ob er wirklich zuständig ist. Tut er das nicht oder leitet ihn zu spät weiter, wird er automatisch dein fester Ansprechpartner und muss das Verfahren komplett für dich abwickeln.
Sachleistung vs. Geldleistung: Die Vor- und Nachteile im direkten Vergleich
An dieser Stelle möchte ich gern genau auf die jeweiligen Vor- und Nachteile des persönlichen Budgets eingehen. Die Vor- und Nachteile des persönlichen Budgets sind dann in der Regel immer umgedreht die Vor- und Nachteile von Sachleistungen, meiner Meinung nach.
Vorteile des persönlichen Budgets (Geldleistung):
- Du kannst selbstbestimmt und frei darüber entscheiden, welche Hilfen du von wem und wann benötigst. Zudem kannst du darüber bestimmten, wie diese Leistungen entsprechend ausgeführt werden.
- In der Inanspruchnahme der Leistungen bist du völlig flexibel. Du musst dich nicht an Zeiten von Pflegediensten oder Dienstpläne oder anderen Dingen von den betroffenen Anbietern halten. Du bestimmst selbst, wann du eine gewisse Leistung benötigst.
- Du kannst vollkommen selbst auswählen, welche Personen die jeweiligen Aufgaben erfüllen sollen. Somit kannst du aussuchen, wer menschlich und qualitativ am besten zu dir passt. Neben professionellen Dienstleistern können dies beispielsweise auch Freunde oder Bekannte sein.
- Du selbst kannst über die dir zur Verfügung gestellten Mittel verfügen. Du hast also die Kontrolle über die Qualität der Leistung und wie oft diese entsprechend erbracht werden soll. In diesem Zusammenhang beruht alles auf deine individuellen Absprachen mit deiner von dir bevorzugten Assistenz.
Es gibt aber nicht nur Vorteile, sondern auch einige Nachteile im Zuge des persönlichen Budgets:
- Du hast einen hohen organisatorischen Aufwand. Du musst Rechnungen prüfen, die Zeit deiner benötigten Assistenz koordinieren und die Leistung gegenüber dem Kostenträger abrechnen und nachweisen.
- Der bürokratische Berg: Du bist plötzlich Chef und damit voll verantwortlich für Arbeitsverträge, Dienstpläne, Lohnabrechnungen und die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft.
- Das Abrechnungsrisiko: Du musst die Verwendung der Gelder regelmäßig gegenüber dem Amt lückenlos nachweisen.
Der wichtigste Insider-Tipp gegen den Bürokratie-Frust: Du musst diesen Papierkram nicht alleine bewältigen! Du hast das Recht, eine sogenannte Budgetassistenz zu engagieren. Das sind Dienstleister oder Experten, die für dich die Lohnabrechnung, die Steuer und die Suche nach neuen Assistenten übernehmen. Das Geniale daran: Die Kosten für diese Budgetassistenz kannst du direkt in dein Persönliches Budget einrechnen lassen – das Amt zahlt deinen „Verwaltungshelfer“ also mit!
Schritt-für-Schritt-Anleitung: So stellst du den Antrag beim richtigen Kostenträger
Die Antragstellung an sich ist relativ unkompliziert. Es genügt ein formloser einfacher Antrag per Mail oder Post beim jeweiligen Kostenträger aus. Generell wird empfohlen zum Antrag selbst direkt folgende Dinge mit einzureichen:
- Liste zu Hilfen, welche im Alltag benötigt werden
- aktuelle Berichte und Befunde von behandelnden Ärzten
- Bescheide zu bereits vorhandenen Sachleistungen (falls vorhanden)
Nach dem Eingang des Antrags wird dieser entsprechend geprüft und eine Bedarfsermittlung durchgeführt. Anschließend wird eine Zielvereinbarung erstellt, in der klar geregelt ist, wofür wie viel Geld bewilligt wird und wie die Mittelverwendung nachgewiesen werden muss. Wichtig ist generell, dass du den Antrag beim richtigen Kostenträger einreichst. In den meisten Fällen sind folgende Stellen zuständig:
- Kranken- und Pflegekasse (Bei Reha, Pflegeleistungen, medizinischen Belangen)
- Rentenversicherung (Für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben)
- Sozialamt (Für soziale Teilhabe, also zum Wohnen und oder Freizeit)
- Agentur für Arbeit (Für berufliche Integration, wenn die Rentenversicherung nicht zuständig ist)
Je nach individuelle Situation kann auch eine Kombination aus verschiedenen Kostenträgern möglich sein. Dies wird dann als sogenanntes trägerübergreifendes persönliches Budget bezeichnet.
Das Arbeitgebermodell: Deine Rechte und Pflichten als Chef deiner Assistenten
Wie bereits erwähnt ist es beim persönlichen Budget so, dass in den meisten Fällen das sogenannte Arbeitgebermodell zum Tragen kommt. Das bedeutet, dass du deine Assistenz oder Assistenzen selbst anstellst. Diese arbeiten also für dich und du fungierst als Arbeitgeber für deine Assistenzen. Aus diesem Hintergrund heraus entstehen entsprechende Rechte und Pflichten.
Deine Rechte:
- Du kannst frei auswählen mit welchen Personen du zusammenarbeiten möchtest.
- Du selbst verwaltest die Gelder und zahlst entsprechend Löhne und Lohnnebenkosten für deine Assistenz.
- Du bestimmst vollkommen selbst, was, wann und wie getan wird.
Welche Pflichten hast du als Budgetnehmer?
- Echtes Arbeitsrecht: Du musst mit deinen Assistenten rechtsgültige Arbeitsverträge schließen, pünktlich Lohn zahlen, Lohnsteuer abführen und den gesetzlichen Urlaubsanspruch sowie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall garantieren.
- Absicherung im Notfall: Da deine Assistenten auch mal krank werden oder Urlaub machen, musst du im Vorfeld ein Vertretungsmanagement organisieren. Achte bei den Verhandlungen mit dem Kostenträger penibel darauf, dass ein Puffer für Springer oder höhere Löhne bei Nacht- und Feiertagsdiensten im Budget einkalkuliert wird.
- Nachweispflicht: Du musst dem Kostenträger (meist nach Ablauf eines Jahres) anhand von Kontoauszügen und Quittungen belegen, dass das Geld zweckgerichtet für deine Unterstützung ausgegeben wurde.
Fazit: Warum die Eigenverantwortung jeden bürokratischen Aufwand wert ist
a, der Weg zum Persönlichen Budget erfordert Mut, Durchhaltevermögen und gerade in den ersten Monaten eine steile Lernkurve. Aber frage jeden Rollstuhlfahrer, der diesen Schritt gewagt hat: Niemand möchte die gewonnene Freiheit jemals wieder eintauschen. Plötzlich bestimmst wieder du, wer in deine Wohnung kommt, wer dich pflegt und wie du deine Freizeit gestaltest. Lass dich von den Formularen nicht einschüchtern – hol dir Unterstützung bei unabhängigen Beratungsstellen (wie der EUTB – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) und werde zum Regisseur deines eigenen Lebens!
Spielst du mit dem Gedanken, das Persönliche Budget zu beantragen, oder bist du vielleicht schon längst selbst Arbeitgeber für deine Assistenz? Vor welchen bürokratischen Hürden hattest du am meisten Respekt? Schreib es mir unbedingt in die Kommentare!
